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Denken Sie, das es Sie nicht trifft?

www.rauchmelder-lebensretter.de

Das es bei Ihnen nicht brennt?
Und wenn doch dann merke ich das und habe noch genug Zeit das Haus zu verlassen !

Falsch gedacht. Ein Wohnungsbrand kann jeden treffen und sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht. Bereits nach zwei Minuten können tödliche Gase Ihren Schlaf zu einem tödlichen machen. 

Als erstes Bundesland überhaupt in Deutschland, führte Rheinland-Pfalz im Jahr 2003 eine Gesetzesregelung zur Rauchmelderpflicht in Wohnungen ein. Die Regelung sah zunächst eine Rauchmelderpflicht in allen Neubauten vor.

Im Jahr 2007 verabschiedete der Rheinland-Pfälzische Landtag einen  

Gesetzesentwurf, der  die bestehende Regelung zu Rauchmeldern auch auf Altbauten ausdehnt und so den Bestandsschutz für bestehende Wohnungen aufzuheben. Die Gesetzesänderung sieht eine Übergangsfrist von fünf Jahren, zur Nachrüstung mit Rauchmeldern, vor.

 

Wenn Sie jetzt denken die Nachrüstung mit Rauchmeldern ist kompliziert und teuer – NEIN, Rauchmelder sind nicht teuer und die Montage kann jeder selbst vornehmen, wenn er dabei folgendes Beachtet: 

Kaufen Sie nur Rauchmelder die folgende Merkmale erfüllen 

·  VdS-Prüfzeichen bzw nach DIN EN 14604
·  mit Warnfunktion bei Nachlassen der Batterieleistung
·  mit Testknopf zur Funktionsüberprüfung
·  eindringen von Rauch von allen Seiten gut möglich

Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten

· Befestigen Sie Rauchmelderimmer an der Zimmerdecke,
  da Rauch nach oben steigt;
· an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm
  von Wänden entfernt;
· nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft;
· nicht in Dachspitzen;
· nicht in Räumen, in denen normalerweise Dampf, Staub oder Rauch
  entsteht (Bad, Küche, Wirtschaftsgebäude).

Wo Sie einen Rauchmelder in Ihrer Wohnung am sinnvollsten anbringen lesen Sie         hier

Weitere Informationen finden sie auch unter www.rauchmelder-lebensretter.de